Zahnersatz steuerlich absetzen: Was als außergewöhnliche Belastung zählt
Selbst bezahlte Kosten für Zahnersatz können die Einkommensteuer senken, wenn sie Ihre zumutbare Belastung übersteigen. Wir erklären die Regeln aus § 33 EStG verständlich. Für Ihren Fall fragen Sie bitte einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Selbst getragene Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz können nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Steuerlich wirksam wird aber nur der Teil, der Ihre zumutbare Belastung übersteigt; sie liegt je nach Einkünften, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte und wird nach einem BFH-Urteil stufenweise berechnet. Ob und in welchem Umfang Reise- und Hotelkosten für eine Behandlung im Ausland anerkannt werden, ist eine Einzelfallfrage für Ihr Finanzamt oder Ihre Steuerberatung.
Zahnersatz ist für viele Menschen eine der größten Gesundheitsausgaben im Leben. Wer einen Teil davon selbst bezahlt, fragt sich zu Recht, ob sich das Finanzamt beteiligt. Die kurze Antwort: unter Umständen ja, aber nicht ab dem ersten Euro. Dieser Artikel erklärt die Regeln aus dem Einkommensteuergesetz in einfacher Sprache. Wir sind eine Zahnklinik, keine Steuerberatung. Für Ihre Steuererklärung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Die Grundregel: außergewöhnliche Belastung
§ 33 Abs. 1 EStG sagt sinngemäß: Wenn Ihnen zwangsläufig größere Aufwendungen entstehen als der Mehrzahl der Steuerpflichtigen mit gleichem Einkommen, Vermögen und Familienstand, wird auf Antrag die Einkommensteuer ermäßigt. Abgezogen wird aber nur der Teil, der Ihre zumutbare Belastung übersteigt.
Zwangsläufig heißt laut Absatz 2: Sie können sich den Aufwendungen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen, und sie sind den Umständen nach notwendig und angemessen. Krankheitskosten erfüllen das in der Regel. Die Stiftung Warentest nennt ausdrücklich eigene Ausgaben für Zahnersatz wie Inlay oder Krone. Rein kosmetische Behandlungen erfüllen diese Voraussetzung in der Regel nicht, weil sie nicht medizinisch notwendig sind.

Die zumutbare Belastung
Bevor sich Krankheitskosten steuerlich auswirken, müssen Sie einen Eigenanteil selbst tragen: die zumutbare Belastung. Sie hängt von drei Dingen ab: vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte, vom Familienstand (Grund- oder Splittingtarif) und von der Zahl der Kinder. § 33 Abs. 3 EStG legt diese Sätze fest:
| Gesamtbetrag der Einkünfte | bis 15.340 € | 15.340 € bis 51.130 € | über 51.130 € |
|---|---|---|---|
| Ohne Kinder, Grundtarif | 5 % | 6 % | 7 % |
| Ohne Kinder, Splittingtarif | 4 % | 5 % | 6 % |
| Ein oder zwei Kinder | 2 % | 3 % | 4 % |
| Drei oder mehr Kinder | 1 % | 1 % | 2 % |
Als Kinder zählen die, für die Sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bekommen.
Stufenweise rechnen
Der Bundesfinanzhof hat 2017 entschieden (Az. VI R 75/14), dass die Sätze stufenweise anzuwenden sind. Der höhere Prozentsatz gilt nur für den Teil der Einkünfte, der die jeweilige Grenze übersteigt, nicht für das ganze Einkommen. Der Bund der Steuerzahler wies damals darauf hin, dass die Grenze dadurch früher erreicht wird und mehr Kosten absetzbar sind.
Ein vereinfachtes Beispiel für eine alleinstehende Person ohne Kinder mit 40.000 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte:
- 5 Prozent von 15.340 Euro = 767 Euro
- 6 Prozent von 24.660 Euro (der Teil zwischen 15.340 und 40.000 Euro) = 1.479,60 Euro
- zumutbare Belastung zusammen: rund 2.247 Euro
Hat diese Person im selben Jahr 6.000 Euro Krankheitskosten selbst getragen, wirken sich rund 3.753 Euro steuerlich aus. Wie viel Steuer das spart, hängt von ihrem persönlichen Steuersatz ab. Das Beispiel dient nur der Veranschaulichung; Ihr Finanzamt rechnet mit Ihren echten Zahlen.

Welche Kosten zählen können
Nach den Hinweisen der Stiftung Warentest können unter anderem diese selbst getragenen Kosten berücksichtigt werden:
- Eigenanteile für Zahnersatz, zum Beispiel Kronen, Brücken, Inlays oder Implantate,
- Zuzahlungen zu verordneten Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln,
- Fahrten zum Arzt: mit Bus oder Bahn die tatsächlichen Kosten, mit dem Auto 30 Cent pro gefahrenem Kilometer.
Was Ihre Krankenkasse oder eine Zusatzversicherung erstattet, zählt nicht. Absetzbar ist nur, was am Ende wirklich bei Ihnen bleibt.
Nachweise
§ 64 EStDV regelt, wie Sie die Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten nachweisen. Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel reicht eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers. Für bestimmte Maßnahmen, zum Beispiel Kuren oder wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden, verlangt das Gesetz ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes, ausgestellt vor Beginn der Maßnahme. Für Zahnersatz ist das in der Regel nicht vorgesehen, aber klären Sie es mit Ihrer Steuerberatung.
In jedem Fall gilt: Rechnungen mit Einzelpositionen und Zahlungsbelege aufbewahren. Bei einer Behandlung im Ausland kann es helfen, wenn auf der Rechnung klar steht, welche Leistung an welchem Zahn erbracht wurde.
Behandlung im Ausland: Was unklar ist
Hier sind wir vorsichtig, weil wir keine amtliche Quelle gefunden haben, die die Frage für Zahnbehandlungen in der Türkei allgemein beantwortet. Was sich sagen lässt:
- Die Behandlungskosten selbst sind Krankheitskosten wie im Inland, soweit die Behandlung medizinisch notwendig ist. Das Gesetz unterscheidet nicht nach dem Ort der Behandlung.
- Flug und Hotel sind schwieriger. § 33 EStG verlangt Notwendigkeit und Angemessenheit. Ob das Finanzamt Reise- und Unterkunftskosten anerkennt, wenn die gleiche Behandlung auch in Deutschland möglich wäre, ist eine Einzelfallfrage. Rechnen Sie nicht fest damit.
- Urlaub ist privat. Wer an die Behandlung Urlaubstage anhängt, kann diese Kosten nicht als Krankheitskosten ansetzen.
Unser Rat: Planen Sie so, dass die Behandlung auch ohne Steuervorteil für Sie passt. Ein möglicher Steuervorteil ist dann ein Bonus, keine Voraussetzung.
Keine Steuerberatung: Diese Seite erklärt allgemeine Regeln aus Gesetzestexten und Verbraucherinformationen. Für Ihre Steuererklärung wenden Sie sich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Ein Jahr oder zwei?
Die zumutbare Belastung wird jedes Jahr neu abgezogen. Die Stiftung Warentest rät deshalb, absehbare Gesundheitsausgaben in einem Jahr zu bündeln, wenn das möglich ist. Bei Implantaten fallen die Kosten oft auf zwei Reisen mit einigen Monaten Einheilzeit dazwischen (mehr dazu im Artikel Heilung nach dem Zahnimplantat). Liegen beide Termine in einem Kalenderjahr, kann das steuerlich günstiger sein, als wenn die Zahlung auf zwei Jahre verteilt ist. Die medizinische Planung geht aber immer vor. Wir verschieben keine Heilzeit wegen eines Steuerjahres.
Was Sie von uns für Ihre Unterlagen bekommen
Für die Steuererklärung und eine mögliche Zusatzversicherung erhalten Sie bei uns einen schriftlichen Behandlungsplan, eine Rechnung mit Einzelpositionen und Zahlungsbestätigung sowie bei Implantaten Ihren Implantatpass und Kopien der Röntgenbilder. Unsere Preise legen wir in britischen Pfund fest, zum Beispiel £450 (ca. 540 €) für ein Implantat mit Zirkonkrone. Für die Steuer zählt der Betrag, den Sie tatsächlich in Euro bezahlt haben; heben Sie dafür den Kontoauszug oder Kreditkartenbeleg auf. Alle Preise stehen auf der Seite Preise, einen Vergleich mit Deutschland finden Sie im Kostenvergleich.
Wenn Sie eine bestimmte Form der Rechnung für Ihre Steuerberatung brauchen, sagen Sie es Öndi, unserem deutschsprachigen Patientenkoordinator, vor der Behandlung. Am einfachsten über das Kontaktformular.
Häufige Fragen
Kann ich die Kosten für Implantate von der Steuer absetzen?
Selbst getragene Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, darunter Zahnersatz, können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG berücksichtigt werden. Die Stiftung Warentest nennt ausdrücklich eigene Ausgaben für Zahnersatz wie Inlay oder Krone. Wirksam wird nur der Teil über Ihrer zumutbaren Belastung.
Wie hoch ist die zumutbare Belastung?
§ 33 Abs. 3 EStG nennt Sätze zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte, gestaffelt nach den Grenzen 15.340 Euro und 51.130 Euro, nach Grund- oder Splittingtarif und nach der Zahl der Kinder. Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs (VI R 75/14) wird stufenweise gerechnet: Der höhere Satz gilt nur für den Teil der Einkünfte über der jeweiligen Grenze.
Welche Belege brauche ich?
Bewahren Sie Rechnungen mit Einzelpositionen und Zahlungsnachweise auf. Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel verlangt § 64 EStDV eine ärztliche Verordnung. Für bestimmte Maßnahmen ist ein vorab ausgestelltes amtsärztliches Gutachten nötig. Fragen Sie Ihre Steuerberatung, was Ihr Finanzamt für Zahnersatz aus dem Ausland erwartet.
Kann ich Flug und Hotel für die Behandlung in der Türkei absetzen?
Das können wir nicht verbindlich beantworten. § 33 EStG verlangt, dass Aufwendungen zwangsläufig, notwendig und angemessen sind. Ob das für Reise- und Unterkunftskosten einer Auslandsbehandlung gilt, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Urlaubsanteile sind privat. Lassen Sie sich steuerlich beraten.
Lohnt es sich, Behandlungskosten in einem Jahr zu bündeln?
Die Stiftung Warentest rät, absehbare Gesundheitsausgaben möglichst in einem Jahr zu bündeln, weil die zumutbare Belastung jedes Jahr neu abgezogen wird. Entscheidend ist in der Regel das Jahr der Zahlung. Besprechen Sie das mit Ihrer Steuerberatung.
Quellen
- § 33 EStG: Außergewöhnliche Belastungen
- § 64 EStDV: Nachweis von Krankheitskosten
- Stiftung Warentest: Krankheits- und Pflegekosten steuerlich absetzen (28.05.2026)
- Bund der Steuerzahler: Krankheitskosten besser von der Steuer absetzen (BFH VI R 75/14)
- § 18 SGB V: Behandlung außerhalb von EU und EWR
Geprüft im Oktober 2026. Wo wir als Klinik unsere eigene Sicht wiedergeben, sagen wir das.
Ihr Behandlungsplan und Preis, schriftlich
Schicken Sie uns ein paar Fotos Ihrer Zähne oder ein aktuelles Röntgenbild. Eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt sieht es sich an, und Sie erhalten einen Plan mit allen Positionen, bevor Sie etwas buchen.

Fragen auf Deutsch? Öndi, unser deutschsprachiger Patientenkoordinator, antwortet Ihnen. WhatsApp +90 539 704 50 01
