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Kostenloser Plan
Kosten & Krankenkasse

Heil- und Kostenplan verstehen: Aufbau, Genehmigung und was er im Ausland nützt

Wer gesetzlich versichert ist und Zahnersatz braucht, bekommt vorher einen Heil- und Kostenplan. Wir erklären, was darin steht, wie die Krankenkasse ihn prüft und warum er auch dann hilfreich sein kann, wenn Sie sich in Antalya behandeln lassen.

Kurz gesagt

Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist der Behandlungs- und Kostenplan Ihres Zahnarztes für Zahnersatz. Er enthält den Befund, die Regelversorgung als Kassenstandard, die tatsächlich geplante Versorgung und die voraussichtlichen Kosten; die Krankenkasse muss ihn vor Behandlungsbeginn prüfen und setzt dann den Festzuschuss fest. Für eine Behandlung in der Türkei zahlt die gesetzliche Kasse in der Regel nichts, ein deutscher HKP ist dann vor allem als Preisvergleich und für eine private Zahnzusatzversicherung nützlich.

Viele unserer Patientinnen und Patienten aus Deutschland schicken uns als Erstes ein Dokument ihres Zahnarztes: den Heil- und Kostenplan. Oft mit der Frage, was die vielen Kürzel bedeuten und ob der Betrag unten rechts wirklich das ist, was sie zahlen müssten. Dieser Artikel erklärt den Plan Schritt für Schritt. Am Ende sagen wir offen, was er Ihnen nützt, wenn Sie über eine Behandlung bei uns in Antalya nachdenken, und was nicht.

Was ist ein Heil- und Kostenplan?

Der Heil- und Kostenplan, kurz HKP, ist ein vorgeschriebenes Formular für gesetzlich Versicherte, die Zahnersatz brauchen. Zahnersatz heißt hier: Kronen, Brücken, Prothesen und Aufbauten auf Implantaten. Das Gesetz sagt in § 87 Abs. 1a SGB V, dass der Zahnarzt vor Beginn der Behandlung einen Plan erstellt, der den Befund, die Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung nach Art, Umfang und Kosten enthält. Auch der Herstellungsort des Zahnersatzes muss angegeben werden.

Die Krankenkasse prüft den Plan vor Behandlungsbeginn. Ist eine Versorgung notwendig, bewilligt sie die Festzuschüsse. Daraus ergibt sich Ihr Eigenanteil. Für Sie als Versicherte ist der Plan kostenfrei.

Notizen und Rechner beim Planen der Kosten für Zahnersatz
Der Heil- und Kostenplan ist eine Schätzung. Er zeigt, was die Kasse zahlt und was bei Ihnen bleibt.
Zahnärztin erklärt die Zahnstellung an einem Kiefermodell
Die Behandlungsschritte werden vorab am Kiefermodell erklärt.

Papier oder elektronisch?

Früher war der Plan ein rosafarbenes Formular, das Sie selbst zur Kasse geschickt haben. Seit dem 1. Januar 2023 erstellt die Praxis einen elektronischen Heil- und Kostenplan (eHKP) und übermittelt ihn direkt an die Krankenkasse. So beschreibt es die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).

Sie bekommen eine ausgedruckte Zusammenfassung mit dem Titel „Informationen zu Ihrem Zahnersatz“. Darauf stehen die geplante Therapie, die voraussichtlichen Kosten und der voraussichtliche Festzuschuss, einschließlich Bonus, wenn die Praxis von Ihrem Bonusheft weiß. Erst wenn Sie dieses Blatt unterschreiben, schickt die Praxis den Plan ab. Bewahren Sie die Zusammenfassung gut auf. Sie ist das Dokument, das Sie für einen Preisvergleich brauchen.

Die Teile des Plans

Auf der ersten Seite stehen drei Dinge, die zusammengehören:

  • Befund: Welche Zähne fehlen, welche zerstört oder ersatzbedürftig sind. Der Befund ist die Grundlage für den Festzuschuss, nicht die Behandlung, die Sie am Ende wählen.
  • Regelversorgung: Die Standardbehandlung, die für diesen Befund festgelegt ist. Sie muss laut Gesetz ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Welche Regelversorgung zu welchem Befund gehört, steht in der Festzuschuss-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Verbraucherzentrale spricht von über 50 Befunden.
  • Therapieplanung: Was tatsächlich gemacht werden soll, mit den geschätzten Kosten für Zahnarzthonorar, Labor und Material.

Die zweite Seite, die „Anlage zum Heil- und Kostenplan“, wird nur ausgefüllt, wenn Sie mehr als die Regelversorgung wünschen. Dort stehen die Privatleistungen und Ihr voraussichtlicher Eigenanteil. Mit Ihrer Unterschrift auf dieser Anlage bestätigen Sie, dass Sie diese Privatleistungen wollen.

Regelversorgung, gleichartig, andersartig

Diese drei Begriffe entscheiden darüber, wie abgerechnet wird. Die Verbraucherzentrale erklärt sie so:

VersorgungWas es bedeutetBeispiel
RegelversorgungDer Kassenstandard für Ihren Befund. Mit Festzuschuss bleibt ein Eigenanteil.Krone oder Brücke aus Nicht-Edelmetall im Seitenzahnbereich
Gleichartige VersorgungEnthält die Kassenleistung, dazu Extras. Nur die Extras werden privat berechnet.Dieselbe Metallbrücke, aber rundum keramisch verblendet
Andersartige VersorgungEine ganz andere Lösung. Der Festzuschuss bleibt gleich, die gesamte Behandlung wird nach der privaten Gebührenordnung (GOZ) berechnet.Implantat mit Krone statt Brücke

Wichtig für Sie: Der Festzuschuss hängt am Befund. Er ändert sich nicht, wenn Sie eine teurere Lösung wählen. Wer statt einer Brücke ein Implantat möchte, bekommt denselben Zuschuss wie für die Brücke und trägt die Differenz selbst. So steht es in § 55 Abs. 4 und 5 SGB V.

Wie die Krankenkasse prüft und genehmigt

Die Kasse prüft vor allem, ob die Voraussetzungen für den Festzuschuss erfüllt sind. Sie kann den Befund und die Planung durch einen Gutachter begutachten lassen. Laut KZBV dauert die Genehmigung meist nur wenige Tage, mit Gutachten bis zu sechs Wochen. Sie erhalten zusätzlich ein Genehmigungsschreiben per Post.

Drei Punkte sollten Sie kennen:

  1. Erst genehmigen, dann behandeln. Mit dem Zahnersatz darf grundsätzlich erst begonnen werden, wenn die Kasse den Festzuschuss festgesetzt hat. Ausnahmen gibt es für akute Reparaturen.
  2. Ein halbes Jahr Zeit. Die Zusage gilt in der Regel sechs Monate. In dieser Zeit muss der Zahnersatz eingegliedert sein.
  3. Die Kasse prüft nicht den Preis. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Kasse nicht kontrolliert, ob Planung und Kosten angemessen sind. Untersuchungen der Verbraucherzentrale zeigten, dass Planungen bei gleichem Befund um drei- bis vierstellige Beträge abweichen können.

Zweitmeinung kostenlos: Die Patientenberatungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern prüfen eine Zahnersatzplanung kostenlos. Dafür brauchen Sie den Plan bzw. die unterschriebene Zusammenfassung.

Ist der Plan ein Festpreis?

Nein. Der Heil- und Kostenplan ist eine Schätzung, vor allem bei Labor und Material. Bei Privatleistungen lohnt die Frage nach dem Steigerungsfaktor. Die Verbraucherzentrale nennt den 2,3-fachen Satz als üblichen Regelfall. Mehr muss der Zahnarzt schriftlich begründen, ab dem 3,5-fachen Satz braucht er eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit Ihnen.

Für die Laborkosten gilt § 9 Abs. 2 GOZ: Liegen sie voraussichtlich über 1.000 Euro, muss Ihnen der Zahnarzt einen Kostenvoranschlag des Labors anbieten. Wird eine Überschreitung um mehr als 15 Prozent erwartet, muss er Sie unverzüglich in Textform informieren.

Was nützt ein deutscher Plan bei einer Behandlung in der Türkei?

Hier müssen wir ehrlich sein. Die Türkei gehört nicht zur Europäischen Union und nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum. Nach § 18 SGB V übernimmt die gesetzliche Krankenkasse eine geplante Behandlung außerhalb von EU und EWR nur, wenn sie ausschließlich dort möglich ist. Bei vorübergehenden Aufenthalten gibt es Leistungen nur für dringende Behandlungen, und ausdrücklich nicht, wenn Sie gerade zur Behandlung ins Ausland reisen. Für Zahnersatz in Antalya zahlt Ihre Kasse also in aller Regel keinen Festzuschuss. Mehr dazu auf unserer Seite Krankenkasse und Zahnersatz im Ausland.

Der deutsche Plan ist trotzdem nützlich, und zwar auf drei Arten:

  • Als Preisvergleich. Sie sehen schwarz auf weiß, was in Deutschland geplant ist, was die Kasse zahlen würde und was als Eigenanteil bliebe. Diesen Eigenanteil können Sie mit unserem Preis plus Reisekosten vergleichen. Wie man das sauber macht, zeigt unser Kostenvergleich Deutschland und Türkei.
  • Als zweite Sicht auf den Befund. Wenn ein deutscher Zahnarzt und wir zu ähnlichen Ergebnissen kommen, ist das beruhigend. Wenn nicht, ist es ein guter Anlass, nachzufragen.
  • Für eine private Zahnzusatzversicherung. Manche Tarife erstatten auch Behandlungen außerhalb der EU. Die Versicherung möchte vorab wissen, was geplant ist. Lesen Sie dazu unseren Artikel zur Zahnzusatzversicherung bei Behandlung im Ausland.

Rechnen Sie ehrlich: Wenn die Kasse in Deutschland einen großen Teil zahlen würde, etwa bei einer einfachen Regelversorgung mit vollem Bonusheft, kann die Behandlung zu Hause unterm Strich günstiger sein. Dann sagen wir Ihnen das auch.

Wie unser Behandlungsplan aussieht

Einen Heil- und Kostenplan im Sinne des deutschen Kassenrechts stellen wir nicht aus, weil wir keine deutsche Vertragszahnarztpraxis sind. Sie bekommen von uns einen schriftlichen Behandlungsplan mit Einzelpreisen. Darin steht, welche Zähne behandelt werden, welches Material verwendet wird und bei Implantaten die Anzahl und Marke (MegaGen, Neodent oder Straumann) und warum. Ein Implantat kostet bei uns £300 (ca. 360 €), ein Implantat mit Zirkonkrone £450 (ca. 540 €). Unsere Preise legen wir in britischen Pfund fest; die Euro-Beträge sind Richtwerte nach dem EZB-Kurs vom 23. Oktober 2026. Alle Preise finden Sie auf der Seite Preise.

Der Plan auf Basis Ihrer Röntgenbilder oder Fotos ist vorläufig. Endgültig wird er nach der Untersuchung und dem 3D-Röntgen in unserer Klinik. Ändert sich dann etwas, besprechen wir es mit Ihnen, bevor die Behandlung beginnt. Öndi, unser Patientenkoordinator, spricht Deutsch und geht den Plan gern Zeile für Zeile mit Ihnen durch. Er kann auch Ihren deutschen Heil- und Kostenplan mit unserem Plan nebeneinanderlegen, damit Sie vergleichen können. Schicken Sie uns beides über das Kontaktformular oder per WhatsApp.

Häufige Fragen

Kostet der Heil- und Kostenplan etwas?

Für gesetzlich Versicherte ist der Heil- und Kostenplan kostenfrei, das ergibt sich aus § 87 Abs. 1a SGB V. Laut Verbraucherzentrale gilt das auch für einen zweiten Plan, wenn Sie eine Zweitmeinung einholen.

Wie lange ist ein genehmigter Heil- und Kostenplan gültig?

Die Zusage der Krankenkasse gilt in der Regel ein halbes Jahr. In dieser Zeit muss der Zahnersatz eingesetzt sein. Ändert sich die Planung, muss der Plan erneut zur Prüfung vorgelegt werden.

Bekomme ich den Heil- und Kostenplan noch auf Papier?

Seit dem 1. Januar 2023 erstellt die Praxis den Plan elektronisch und schickt ihn an die Krankenkasse, sobald Sie zugestimmt haben. Sie selbst erhalten eine ausgedruckte Zusammenfassung mit dem Namen „Informationen zu Ihrem Zahnersatz“.

Kann ich einen Heil- und Kostenplan aus der Türkei bei meiner Kasse einreichen?

Einreichen können Sie ihn, aber die Türkei gehört nicht zur EU und nicht zum EWR. Nach § 18 SGB V übernimmt die gesetzliche Kasse geplante Behandlungen außerhalb von EU und EWR grundsätzlich nicht, wenn Sie eigens dafür reisen. Fragen Sie Ihre Kasse vorher schriftlich. Für eine private Zahnzusatzversicherung schreiben wir Ihnen gern einen ausführlichen Plan auf Englisch.

Ist der Heil- und Kostenplan ein verbindlicher Preis?

Nein. Er ist eine Schätzung, vor allem bei Labor- und Materialkosten. Die Schätzung muss aber so genau wie möglich sein. Wird eine Überschreitung der Laborkosten um mehr als 15 Prozent erwartet, muss der Zahnarzt Sie nach § 9 Abs. 2 GOZ unverzüglich in Textform informieren.

Quellen

  1. § 87 SGB V (Abs. 1a: Heil- und Kostenplan)
  2. § 55 SGB V: Leistungsanspruch, Festzuschüsse
  3. § 18 SGB V: Behandlung außerhalb von EU und EWR
  4. § 9 GOZ: Kostenvoranschlag für zahntechnische Leistungen
  5. KZBV: Zahnersatz, vom Antrag bis zur Abrechnung
  6. Verbraucherzentrale: Der Heil- und Kostenplan, was Sie darüber wissen müssen
  7. Verbraucherzentrale: Zahnersatz, wie viel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?
  8. G-BA: Festzuschuss-Richtlinie

Geprüft im Oktober 2026. Wo wir als Klinik unsere eigene Sicht wiedergeben, sagen wir das.

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Öndi, Patientenkoordinator

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