Härtefallregelung beim Zahnersatz: Wer sie bekommt und wie der Antrag funktioniert
Wer wenig Einkommen hat, kann von der gesetzlichen Krankenkasse den doppelten Festzuschuss bekommen. Dann ist die Regelversorgung kostenlos. Wir erklären die Grenzen für 2026, die gleitende Regelung und was das Gesetz ab 2027 vorsieht.
Die Härtefallregelung nach § 55 Abs. 2 SGB V gibt gesetzlich Versicherten mit geringem Einkommen einen zusätzlichen Betrag zum Festzuschuss, sodass die Regelversorgung vollständig bezahlt wird. 2026 liegt die Grenze bei 1.582 Euro Bruttoeinnahmen im Monat, mit einem Angehörigen bei 2.175,25 Euro und für jeden weiteren Angehörigen 395,50 Euro mehr. Wer Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe oder BAföG bezieht, ist ebenfalls berechtigt; die Regelung muss bei der Kasse beantragt werden.
Zahnersatz kann teuer sein, auch mit Kassenzuschuss. Für Menschen mit kleinem Einkommen gibt es deshalb im Sozialgesetzbuch eine Härtefallregelung. Viele, denen sie zusteht, kennen sie nicht oder stellen den Antrag nicht. Dieser Artikel erklärt, wer Anspruch hat, wie die Grenzen für 2026 berechnet werden, wie der Antrag läuft und was ab 2027 gilt. Am Ende sagen wir offen, warum die Regelung für eine Behandlung bei uns in Antalya in der Regel nicht greift.
Was die Härtefallregelung bedeutet
Normalerweise zahlt die gesetzliche Kasse einen Festzuschuss, der 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung abdeckt, mit Bonusheft 70 oder 75 Prozent. Den Rest zahlen Sie selbst. Im Härtefall bekommen Sie nach § 55 Abs. 2 SGB V zusätzlich einen Betrag in Höhe von 40 Prozent. Zusammen ergibt das die vollen Kosten der Regelversorgung, höchstens aber die tatsächlich entstandenen Kosten. Die Verbraucherzentrale spricht vom „doppelten Festzuschuss“.
Regelversorgung heißt: die Standardbehandlung für Ihren Befund, zum Beispiel eine Brücke aus Nicht-Edelmetall im Seitenzahnbereich. Was im Einzelfall dazugehört, legt die Festzuschuss-Richtlinie fest. Mehr dazu in unserem Artikel Heil- und Kostenplan verstehen.

Wer Anspruch hat
§ 55 Abs. 2 SGB V nennt drei Gruppen. Eine unzumutbare Belastung liegt vor, wenn
- Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreiten,
- Sie bestimmte Sozialleistungen beziehen, etwa Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch (Bürgergeld), Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch, Grundsicherung oder Ausbildungsförderung (BAföG), oder
- die Kosten Ihrer Unterbringung in einem Heim von einem Träger der Sozialhilfe oder der Sozialen Entschädigung getragen werden.
Als Einnahmen zählen auch die Einnahmen anderer Angehöriger, die mit Ihnen im Haushalt leben. Bestimmte Entschädigungszahlungen und Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz zählen nicht mit.
Die Einkommensgrenzen 2026
Die Grenze hängt an der monatlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung. Sie beträgt 2026 laut Deutscher Rentenversicherung 3.955 Euro im Monat. Daraus ergeben sich nach § 55 Abs. 2 SGB V diese Werte, die auch die Verbraucherzentrale für 2026 nennt:
| Haushalt | Rechnung | Grenze 2026 (brutto im Monat) |
|---|---|---|
| Allein | 40 % von 3.955 € | 1.582,00 € |
| Mit einem Angehörigen | plus 15 % von 3.955 € | 2.175,25 € |
| Jeder weitere Angehörige | plus 10 % von 3.955 € | je 395,50 € mehr |
Als Angehörige gelten laut Verbraucherzentrale Eheleute, eingetragene Lebenspartner und familienversicherte Kinder. Maßgeblich sind grundsätzlich die Bruttoeinnahmen im Monat vor dem Einsetzen des Zahnersatzes. Die Bezugsgröße ändert sich jedes Jahr. Für 2027 gelten neue Werte, die bei Redaktionsschluss noch nicht in einer Quelle vorlagen, die wir prüfen konnten.

Knapp über der Grenze: die gleitende Härtefallregelung
Wer etwas mehr verdient, fällt nicht sofort auf den normalen Zuschuss zurück. § 55 Abs. 3 SGB V sieht einen weiteren Betrag vor. Die Rechnung ist kompliziert: Die Kasse vergleicht Ihren Festzuschuss mit dem Dreifachen der Differenz zwischen Ihren Bruttoeinnahmen und der Einkommensgrenze. Was der Festzuschuss darüber hinaus übersteigt, erstattet sie zusätzlich. Insgesamt höchstens bis zum doppelten Festzuschuss und nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung, mit glatten Zahlen: Ihr Festzuschuss ohne Bonus (der Grundbetrag von 60 Prozent) beträgt 600 Euro. Sie verdienen 100 Euro über der Grenze. Das Dreifache dieser Differenz sind 300 Euro. Die Kasse erstattet dann zusätzlich 600 minus 300, also 300 Euro. Die Verbraucherzentrale rät, sich bei Einkommen nahe der Grenze direkt an die Krankenkasse zu wenden. Die genaue Berechnung macht nur die Kasse.
So stellen Sie den Antrag
- Formular besorgen. Es gibt es bei Ihrer Krankenkasse oder in der Zahnarztpraxis.
- Angaben machen. Sie tragen ein, welche Leistungen Sie beziehen, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie viele Personen im Haushalt leben.
- Nachweise beilegen. Kopien der Einkommensnachweise oder des Leistungsbescheids.
- Mit dem Heil- und Kostenplan einreichen. Die Kasse prüft und setzt den Zuschuss fest. Mit der Behandlung beginnt der Zahnarzt grundsätzlich erst nach der Bewilligung.
- Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.
Gut zu wissen: Auch als Härtefall dürfen Sie eine bessere Versorgung wählen. Dann zahlt die Kasse den doppelten Festzuschuss, und die Mehrkosten tragen Sie selbst. So steht es in § 55 Abs. 2 SGB V und bei der KZBV.
Was sich 2027 ändert
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228) ändert § 55 SGB V zum 1. Januar 2027. Der Festzuschuss sinkt für ab dann bewilligte Pläne von 60 auf 50 Prozent. Gleichzeitig steigt der Härtefall-Zuschlag laut Gesetzestext von 40 auf 50 Prozent. Für Härtefälle bleibt es damit bei der vollen Übernahme der Regelversorgung. Für Pläne, die vor dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, gilt das alte Recht. Mehr zur Reform in unserem Artikel Festzuschuss und Bonusheft 2027.
Wir haben den Gesetzestext gelesen, sind aber keine Rechtsberatung. Wie die Kasse Ihren Fall bewertet, erfahren Sie nur bei Ihrer Kasse.
Und bei einer Behandlung in der Türkei?
Hier ehrlich: Die Härtefallregelung ist ein Zuschlag zum Festzuschuss der gesetzlichen Kasse. Für eine geplante Behandlung außerhalb von EU und EWR zahlt die Kasse nach § 18 SGB V in der Regel keinen Festzuschuss, wenn Sie gerade zur Behandlung ins Ausland reisen. Die Türkei gehört nicht zu EU oder EWR. Damit gilt auch die Härtefallregelung für eine Behandlung bei uns in Antalya in der Regel nicht. Mehr auf unserer Seite Krankenkasse und Zahnersatz im Ausland.
Wenn Sie Anspruch auf die Härtefallregelung haben, ist die Regelversorgung in Deutschland für Sie kostenlos. Das ist fast immer günstiger als jede Auslandsbehandlung. Wir raten Ihnen dann, diesen Weg zuerst zu prüfen. Interessant wird ein Vergleich erst, wenn Sie bewusst eine Versorgung über der Regelversorgung möchten, etwa Implantate, und den Eigenanteil dafür selbst tragen würden. Dann lohnt es sich, den deutschen Eigenanteil neben unsere Preise zu legen. Wie das geht, zeigt unser Kostenvergleich. Unsere Preise, etwa £300 (ca. 360 €) pro Implantat, finden Sie auf der Seite Preise; wir legen sie in britischen Pfund fest, der Euro-Betrag ist ein Richtwert nach dem EZB-Kurs vom 23. Oktober 2026.
Fragen dazu beantwortet Öndi, unser deutschsprachiger Patientenkoordinator, über das Kontaktformular oder per WhatsApp. Er sagt Ihnen auch, wenn eine Behandlung bei uns sich für Sie nicht rechnet.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Härtefallregelung 2026?
Laut Verbraucherzentrale 1.582 Euro Bruttoeinnahmen im Monat für Alleinstehende, 2.175,25 Euro mit einem Angehörigen im Haushalt und für jeden weiteren Angehörigen 395,50 Euro mehr. Das entspricht 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße von 3.955 Euro, plus 15 und 10 Prozent für Angehörige, wie es § 55 Abs. 2 SGB V vorsieht.
Zahlt die Kasse im Härtefall auch Implantate?
Nein, nicht vollständig. Die volle Kostenübernahme gilt nur für die Regelversorgung. Wählen Sie eine gleichartige oder andersartige Versorgung, etwa ein Implantat statt einer Brücke, erhalten Sie den doppelten Festzuschuss, die Mehrkosten zahlen Sie selbst.
Was ist, wenn ich knapp über der Grenze liege?
Dann gibt es die gleitende Härtefallregelung nach § 55 Abs. 3 SGB V. Die Kasse berechnet einen individuell erhöhten Zuschuss, abhängig von Ihrem Einkommen und den Kosten. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Gilt die Härtefallregelung für eine Behandlung in der Türkei?
Die Härtefallregelung ist ein Zuschlag zum Festzuschuss. Für geplante Behandlungen außerhalb von EU und EWR zahlt die gesetzliche Kasse nach § 18 SGB V in der Regel keinen Festzuschuss, wenn Sie eigens dafür reisen. Damit greift auch die Härtefallregelung in der Türkei in der Regel nicht.
Ändert sich die Härtefallregelung 2027?
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz senkt den Festzuschuss für ab dem 1. Januar 2027 bewilligte Pläne auf 50 Prozent und erhöht den Härtefall-Zuschlag auf ebenfalls 50 Prozent. Härtefälle bekommen damit weiterhin die Regelversorgung vollständig bezahlt. Lassen Sie sich die Details von Ihrer Kasse bestätigen.
Quellen
- § 55 SGB V in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung (Abs. 2 und 3: Härtefälle)
- Verbraucherzentrale: Härtefallregelung beim Zahnersatz, wer hat Anspruch? (Stand 27.01.2026)
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See: Die Sozialversicherungsrechengrößen 2026
- § 18 SGB IV: Bezugsgröße
- KZBV: Festzuschuss und Eigenanteil
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
- § 18 SGB V: Behandlung außerhalb von EU und EWR
Geprüft im Oktober 2026. Wo wir als Klinik unsere eigene Sicht wiedergeben, sagen wir das.
Ihr Behandlungsplan und Preis, schriftlich
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Fragen auf Deutsch? Öndi, unser deutschsprachiger Patientenkoordinator, antwortet Ihnen. WhatsApp +90 539 704 50 01
